Abnahme der Bauleistungen.

Bei der Abnahme werden Bauwerke aufgrund der geltenden Gesetzgebung überprüft. Dazu gehören:

  • die statische Abnahme von Tragwerken für private und öffentliche Bauten laut MD vom 14.01.2008
  • die brandschutztechnische Abnahme für private und öffentliche Bauten laut MD
  • und die verwaltungstechnische Abnahme, welche nur bei öffentlichen Bauten vorgeschrieben ist.

Dabei werden von uns alle relevanten technischen Aspekte überprüft und dem Projekt sowie den geltenden Bestimmungen gegenübergestellt. Außerdem werden Material- und Funktionsproben angefordert und überwacht und die Abrechnung wird überprüft.